Es kann für Sie sehr teuer werden, wenn Sie versehentlich einen Schaden bei fremden angerichtet haben. Sie – oder eines Ihrer Kinder, ein Haustier, ein Pferd, oder ein Fahrzeug, bei welchem sich die Handbremse gelöst hat. Auch wenn es keine Absicht war, sind Sie dennoch schadenersatzpflcihtig.
Bei solchen Schäden haften Sie mit Ihrem Vermögen und Ihrem Einkommen – bis zur Pfändung und Privatinsolvenz kann das gehen. Je nach Höhe des schadens haften Sie dabie ein Leben lang, bis der finanzielle Schaden vollständig ersetzt ist, oder Sie versterben.
damit das nicht passiert, können Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung dagegen absichern. Eine solche Haftpflichtversicherung steht dann für von ihnen haftbar verursachten Schäden ein.
Leider gibt es keine Haftpflichtversicherung, die alle Haftpflichtschäden abdeckt, sondern nur eine Versicherungsart für verschiedene Pools ovn abgesicherten Schäden. Es gibt Haftpflichtversicherungen für fahrzeughalter, für Betriebe, für tiere, Boote, Haus- und Grundbesitz, Öltanks, für Bauherren, für Jäger usw. Wenn Sie eine Haftpflicht für Ihre Familie abschließen, spricht man von einer sogenannten Privathaftpflichtversicherung – denn die Police deckt schäden ab, die Sie – oder einer Ihrer Familienangehörigen – angerichtet haben. sie haftet für Perosnen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten Bereich. Wenn jemand anderer wegen eines solchen Schadens bei ihenn Klage erhebt, kümmert sich die Privathaftpflicht außerdem um die Awbehr der Forderungen durch das Einschalten von Anwälten und gegebenenfalls Gerichten, wenn gute Aussichten bestehen.
Volljährige Kinder sind nur in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert, wenn sie ihre ausbildung oder ein Studium direkt nach dem Schulabschluss anfangen. Liegen dazwischen mehrere Monate, kann es sein, dass der Versicherungsschutz für idese Kinder erlischt. Mit ener Sonderreglung können Sie in ihrer Versicherung vereinbaren, dass Ihre Kinder mitversichert bleiben.
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Natürlich kennt ihr die Ticketversicherungen, die euch beim Kauf von Tickets oft angeboten werden. Diese sollen einspringen, wenn Ihr das Event aus irgendeinem Grund nicht antreten könnt. Das lassen sich die Versicherungsgesellschaften einiges kosten. Die Erfahrung einiger Bekannter von mir hat gezeigt, dass die Ticketversicherungen häufig bei den wichtigsten Gründen nicht zahlen (Absage der Veranstaltung z. B.).
Nun warnt auch die Verbraucherzentrale NRW vor Ticketverischeurngen. Hier versichert man sogenannte Kleinstrisiken – der Beitrag zum Versicherungsschutz ist unverhältnismäßig hoch zum Schadensrisiko. Wer diesen Turnus bei allen Kleinstrisiken durchzieht und beispielsweise alle seine Tickets, sein Handy, seinen Fernseher usw. versichert – der gibt unsäglich viel Geld dafür aus – meist ist es so: wenn von 10 dieser Kleinstrisiken jede versichert wurde, hätte man auch eines dieser Risiken im Schadfall aus den gezahlten Beiträgen bezahlen können. DAs ist bei seriösen Policen wie Berufsunfähigkeit und Haftpflicht hingegen mitunter nicht der Fall.
Effektiver als eine Ticketversicherung ist es übrigens, generell auf Ticketverkaufsstellen zurückzugreifen, die per Barcode gesicherte Print-at-Home-Tickets anbieten. Denn: Print-at-Home-Tickets können Sie zumindest bei Verlust wieder neu ausdrucken. eine Ticketversicherung für ein gewöhnliches Ticket ohne Barcode greift im Falle des Verlustes in der Regel nicht.
Wenn Sie ein barcodeloses Ticket einmal verlieren sollten, dann haben Sie übrigens vielleicht Glück, wenn es ein Ticket mit zugewiesenen Plätzen war. Denn auch dann besteht ja keine Gefahr auf „Betrug“, wenn Sie die alten Tickets wiederfinden – der angebotene Platz ist ja trotzdem nur einmal vorhanden. Viele Ticketverkaufsstellen senden daher verloren gegangene Tickets mit zugewiesenen Plätzen wieder. Dies ist aber reine Kulanzsache. Malen Sie sich folgendes Szenario aus: Eine Veranstaltung ist nicht ausverkauft oder hat Platz für Stehplätze oder vielleicht sogar einen Bereich mit freier Platzwahl. Sie finden Ihre alten Tickets mit Platznummern wieder und lassen Freunde mit den wiedergefundenen Tickets in die Veranstaltung. Sie setzen sich mit ihrer begleitung auf die für Sie reservierten plätze und Ihre Freunde suchen sich freie Plätze oder stehen einfach. Man hat also nicht immer Glück.
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Wenn Sie Ihren Glauben nicht mit der institution Kirche vereinen können, oder sich einem anderen Glaubensstil zugewendet fühlen, überlegen sie vielleicht, aus der Kirche auszutreten.
Für mich war der Grund damals, dass ich zum Freidenker geworden bin und den christlichen Glauben abgelegt habe. Der Rest meiner Familie ist jedoch weiterhin katholisch, meine derzeitige Lebensgefährtin evangelisch. Obwohl ich also weiterhin mit dem christlichen Glauben zu tun habe, konnte ich persönlich mich nicht mehr damit identifizeren. Desweiteren lehnte ich diese Religion aufgrund Ihrer engstirnigkeit gegenüber Andersgläubigen ab – wer nicht an den christlichen Gott glaubt, wird von der Gemeinschaft Kirche ausgeschlossen – und soll gemäß Überlieferung auch nicht ins Paradies kommen – ganz gleich, wie qualitativ hochwertig und fromm er sein vorangegangenes Leben geführt hat. Als Freidenker konnte ich an sowas einfach nicht mehr glauben. Eine mitgliedschaft in der Kirche aus sozialer Hinsicht war ebenfalls für mich nicht mehr sinnvoll, da die Gelder für kirchliche schulen, Kindergärten, krankenhäuser und Altenheime überwiegend aus öffentlichen Mitteln kommen – und eben nicht aus der Kirchensteuer. Stattdessen spende ich jetzt jährlich einen Teilbetrag an institutionen, die mir wirklich zusagen.
Wenn die Kirche wirklich die Kirchensteuer zum Großteil für solche Zwecke verwenden würde, wäre so etwas nicht möglich:
In einem anderen Post werde ich über eventuelle Alternativen zum Bekennen einer Konfession für freidenkende Menschen wie mich aufzeigen. Auch einen Post über institutionen, an die man die gesparte Kirchensteuer spenden kann, werde ich verfassen.
Hochzeit
Grundsätzlich ist eine kirchliche Hochzeit, egal ob katholisch oder Evangelisch möglich, wenn nur einer der beiden Ehepartner der jeweiligen Konfession angehört, aber eben nicht, wenn beide konfessionslos sind.
Desweiteren obliegt es dem Pfarrer, abzuwägen, ob er ein Paar mit einem konfessionslosen Teil traut oder nicht. Bekommt der Priester Wind vom Kirchenaustritt, liegt es ihm frei, nein zu sagen. Grundsätzlich muss aber bei einem Pfarrer nicht schon der Traum von der kirchlichen Hochzeit geplatst sein. Es lohnt sich in der Regel, auch in den Kirchen anderer Gemeinden nachzufragen. Heutzutage gibt es gerade viele junge Priester, die sehr offenherzig auf die Welt zugehen und daher in solchen SAchen nicht so eng denken. Grundsätzlich soll es einfacher sein, evangelisch mit einem konfessionslosen Partner zu heiraten als katholisch.
Alternative: Freie Trauungen
Freie Theologen, die nicht unbedingt eine Konfession haben müssen, führen Trauungen im Qualitätsniveau der Kirche gerade bei konfessionslosen Paaren durch. Die Rede wird dabei individuell auf das Ehepaar zugeschnitten und muss nicht unbedingt Elemente aus dem christlichen Glauben enthalten. Auch Gesang und Schmuck gibt es zu dieser Zeremonie – kurzum: es fehlt eigentlich nichts, was man an der Kirche gern haben könnte. Und: Freie Trauungen können an jedem Ort durchgeführt werden. Grüne Hochzeiten sind dabei immer sehr beliebt. Wenn es denn unbedingt eien Kirche sein muss, gibt es sogenannte Eventkirchen, die nicht mehr zur Kirche gehören und dafür für solche Verantaltugnen genutzt werden können.
Wenn Ihr Lebenspartner gläubig ist und daher sein Kind taufen will, reicht das in der Regel aus. Es gibt auch Gründe, warum Lebenspartner, die beide nicht in der Kirche sind, Ihr Kind trotzdem taufen lassen wollen: der christliche Glaube ist nicht an die Zugehörigkeit zur Kirche gebunden, und unabhängig vom Glauben könnte man natürlich de Hintergednaken haben, dass man seinem Kind alle chancen offen halten will. Und da eben nur GEtaufte bestimmte Ämter in der Kirche bekleiden können, liegt da der Gedanke nahe, sein Kind taufen zu lassen. Sie tun Ihrem Kind in dieser hinsicht aber einen Gefallen, wenn Sie es gar nicht taufen lassen.- Hat Ihr Kind später einmal die absicht, ein kirchliches Amt zu bekleiden, kann es sich immer noch taufen lassen. Wollen Sie Ihr Kind aus Gründen von Tradition und glauebn taufen lassen, geht das grundsätzlich auch, wenn beide Elternteile aus der Kirhce ausgetreten sind – dder örtliche Pfarrer muss jedoch zustimmen. Nicht selten verlangt er, dass mindestens ein Elternteil in die Kirche wieder eintritt, da mindestens ein Elternteil den christlichen Glauben an das Kind vermitteln können soll – formal wird das an die mitgliedschaft in der Kirche gebunden. Wenn man logisch argumentieren kann, warum man sein Kind taufen will, selbst aber nicht eintreten will, und der Pfarrer das akzeptiert, steht dem weiter nichts im Weg. Akzeptiert der Pfarrer nicht, wird es schwierig – dann muss man scih eine Alternative suchen. Auch hier gibt es wieder freie Geburtenfeiern oder Namensgebungsfeiern, wie sie genannt werden.
Etwas schlechter sieht es aus, wenn Sie Taufpate werden wollen. in der Regel werden nur kirchenmitglieder als Taufpate zugelassen. Das kommt zwar wieder auf Ihren Pfarrer an, der wird sich allerdings in den meisten Fällen nicht erweichen können.
Ist nur ein Lebenspartner in der Kirhce, ist eine Taufe wiederum selbstverständlich möglich.
Begräbnis und Trauerfeier
Wegen des Begräbnisses müssen Sie sich keine Sorgen machen. Ihnen könnte zwar verweigert werden, auf einem kirchlichen Friedhof bestattet zu werden . Es gibt jedoch gerade im Hinblick auf immer mehr konfessionslose Deutsche auch freie Friedhöfe, die von den Gemeinden oder der Stadt gestellt werden. Desweiteren gibt es oft staat-Kirche-Verträge, die besagen, dass auch konfessionslose auf dem Friedhof bestattet werden können. Solche Verträge gibt es meist in Ermangelung an Alternativen. ebenso dürfen Sie keine kirchliche Trauerfreier erwarten. Auch hier stehen wieder nichtkirchliche Trauerredner zur Verfügung. Bestattungsunternehmen haben hierfür meist eigene Trauerhallen. Aber auch freie Theologoen können eine solche Trauerfeier übernehmen. Es kann sogar sein, dass Sie in den Listen der freien Redner eines Bestattungsunternehmens einen christlichen Pfarrer finden, der auch für nichtkirchenmitglieder eine christliche Trauerfeier hält.
Daneben haben Sie natürlich auch andere Bestattungsoptionen wie beispielsweise eine Urnenbestattung und viele weitere. Entsprechende Alterantiven zeigt unter Anderem die Website bestattungsplanung.de
auf.
Ablauf des austritts
Der austritt aus der Kirche muss bei einer bestimmten institution erklärt werden.
In den Bundeslängern Berlin, Brandenburg, Hessen und nordrhein-Westfalen geht man dafür zum amtsgericht, in allen anderen Bundeslängern zum standesamt. Man weist sich in der Behörde aus und erklärt den Austritt durch Ausfüllen und Unterschreiben einer entsprechenden Erklärung. Die Bescheinigung, welche man dann bekommt und die den Austritt bestätigt, sollte gut auzfgehobenwerden. Bei Verheirateten kann es manchmal nötig werden, zusätzlich zum Ausweis auch die heiratsurkunde und Familienbuch mitzunehmen. Eventuell fällt eine Gebühr von bis zu 50 Euro für den Austritt an.
Anschließend wird die Lohnsteuerkarte berichtigt, so dass keine Kirchensteuer mehr gezahlt werden muss.
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