Es kann sich finanziell für Sie durchaus lohnen, Ihr Auto stillzulegen und für eine Weile auf öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen. Wenn Sie etwa vom Land in die STadt ziehen und nun nicht mehr so stark auf das Fahrzeug angewiesen sind, können Sie sich bares Geld sparen.
Formalien
Die erste Frage ist die, ob Sie Ihr Auto vollends abmelden wollen. Denn nur dann, wenn Ihr Fahrzeug abgemeldet ist, ist es nicht mehr versicherungspflichtig in der Kfz-Haftpflicht – und auch nicht mehr steuerpflichtig. Hinweis: Ihnen muss bewusst sein, dass Sie ein Auto maximal für sieben Jahre am Stück stillegen dürfen. Sie haben nach der Stillegung sieben Jahre Zeit, um es erneut anzumelden. Vergessen Sie informationen von einer maximalen Frist von 18 Monaten, die gilt seit 2007 nicht mehr. Seit 2007 unterscheide tmana cuh nicht zwischen der vorübergehenden und endgültigen STeillegung eines Fahrzeugs. Es gibt nur noch das Abmelden für bis zu sieben Jahre seitens des Fahrzeughalters oder die Zwangsstillegung durch Amt oder Polizei, weil das Fahrzeug nicht mehr verkehrstüchtig ist. Im Letzteren Fall sowie wenn Sie das Fahrzeug länger als sieben Jahre abgemeldet lassen, müssne Sie bie der Wiederanmeldung des fahrzeugs eine sogenannte Vollunteruschung durchführen lassen. Dieses Problem haben Sie bie einer normalen Abmeldung nicht. Solange Sie innerhalb von 84 Monaten mit Fahrzeugpapieren und Verishceurngsbestätiogung sowie Personalausweis bie der zulassungsstelle erschienen können Sie da sauto wieder anmelden. Falls die TÜV-Plakette abgelaufen ist, m,üssen Sie bei TÜV/DEkra eine Hauptunteruschung durchführen lassen. Vorsicht: Sie dürfen mit einem abgemeldeten Fahrzeug nicht mehr zum TÜV oder zur zulassungsstelle fahren. Sie müssen es also mit dem Anhänger zum TÜV bringen oder ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Wenn Sie das Auto nicht innerhalb von 84 Monaten / 7 Jahren wieder anmleden, müssen Sie bei einer späteren Anmeldung an Ihrem Fahrzeug eine Vollabnahme durchführen lasen. Darin wird geprüft, ob das Fahrzeug noch verkehrstüchtig ist und den Zulassungsvorschirften entspricht.
Bei der abnmeldung ihres fahrzeuges könne Sie grundsätzlich das alte Kennzeichen nicht wieder verwenden, da es entwertet wird. Sie können sich jedoch das Kennzeichen für einen Zeitraum wzischen sechs und zwölf Monate reservieren lassen – Gebühr: 2,60 €. Länger können Sie das Kennzeichen aber nicht reservieren lassen. Dann müssen bekommen Sie bei der Wiederanmeldung unter Umständen eine andere Kombination, wenn ihr Wunschkennzeichen bis dahin vergeben ist.
Bei der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung sieht es so aus, dass die Versicherung beim Abmelden des Fahrezugs „ruhen gelassen wird“. Das heißt Sie zahlen keine Beiträge mehr in die Versicherung ein, können das Versicherungsverhältnis jedoch innerhalb von 18 Monaten wieder zu den selben Bedingungen wiederaufnehmen. Wenn Sie innerhalb dieser 18 monate das fahrzeug nicht wieder anmelden, wird das Versicherungsverhältnis komplett aufgelöst – das heißt: Wenn Sie das Fahrzeug danach wieder anmelden, müsen Sie einen neuen Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abschließen. Bezüglich ihres Schadenfreiheitsrabattes müssen Sie in ihrern Verishceurngsbeidngungen nachschlagen. Gängig sind Regelungen, nach denen
- der Schadenfreiheitsrabatt nach einem Jahr jedes Jahr um eine Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wird
- nach 7 Jahren komplett neu berechnet wird.
Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden, darf es nicht mehr auf öffentlichen Straßen geparkt sein. Wenn Sie bisher Ihr Fahrzeug kostenlos in einer Fußgängerzone geparkt haben, ist dies von dem Moment an vorbei, an dem Sie ihr Farhzeug abmleden. Es muss dann auf eiem privaten Parkplatz stehen. Wenn Sie ein eigenes Grundstück haben, können Sie das Fahrzeug unter Umständen kostenlos abstellen. Eventuell entstehen Ihnen jedoch Kosten, weil Sie vielleicht einen Car Port extra zu diesem Zweck bauen wollen. Wenn Sie in einer Mietwohnung sind, müssen Sie sich oft in die Garage des Vermieters einbuchen. Typische Preise liegen hier zwischen 25 und 50 Euro im Monat. Noch teurer wirds, wenn Sie als Dauerparke ins Parkhaus müssen. Dort kosten Monatskarten häufig um die 80 €.
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